Übersicht: EF-Studien- und Prüfungs-Regelungen nach PrüA-Behandlung

(Status: 13.4.2000)

Nach den Beschhlüssen des Prüfungsausschusses und des Fachbereichsrates Informatik sind die EF-Regelungen der folgenden Ergänzungsfächer anzuwenden:

Mathematische-Naturwissenschaftliche Fächer:

Biologie, Chemie, Geographie, Mathematik, Meteorologie, Ozeanographie, Physik

Für das EF Mathematik gelten besondere Anforderungen an die Mathematischen Grundlagen im Informatik-Grundstudium.

Sonstige Fächer:

Erziehungswissenschaften, Rechtswissenschaften

Die Anforderungen an nachzuweisende Lehrveranstaltungen, Zulassungsvoraussetzungen, Leistungsnachweise sowie Prüfungsleistungen sind für die genannten Ergänzungsfächer nachfolgend zusammengestellt.

Für alle infrage anderen wählbaren Ergänzungsfächer, für die eine Regelung in PrüA und FBRat noch nicht beschlossen wurde, können "individuelle Regelungen" auf besonderen Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beantragt werden; wenn diese mit den Anforderungen der DPO von 1998 in Einklang stehen und fachlich sinnvoll sind, werden solche Einzelfallanträge kurzfristig entschieden.

Hinweis: Prüfungsleistungen (z.B. zur EF-Prüfung zum Vordiplom) können nur aufgrund der beschlossenen EF-Regelungen oder eines Einzelfall-Antrages anerkannt werden.

 

Übersicht über beschlossene EF-Regelungen:

Ergänzungsfach

Grundstudium

Hauptstudium

Biologie:
1) Naturschutz
2) Neurobiologie

PrüA-Beschluß: 19.01.2000

FBR- Beschluß: 12.04.2000

PrüA-Beschluß: 19.01.2000

FBR- Beschluß: 12.04.2000

Chemie

PrüA-Beschluß: 19.01.2000

FBR-Beschluß: 25.11.1998

PrüA-Beschluß: 19.01.2000

FBR-Beschluß: 25.11.1998

Erziehungswissenschaften

PrüA-Beschluß: 19.01.2000

FBR- Beschluß: 12.04.2000

PrüA-Beschluß: 05.04.2000

FBR- Beschluß: 12.04.2000

Geographie

PrüA-Beschluß: 19.01.2000

FBR- Beschluß: 12.04.2000

PrüA-Beschluß: 19.01.2000

FBR- Beschluß: 12.04.2000

Mathematik

PrüA-Beschluß: 27.10.1999

FBR-Beschluß: 25.11.1999

PrüA-Beschluß: 05.04.2000

FBR- Beschluß: 12.04.2000

Meteorologie

PrüA-Beschluß: 19.01.2000

FBR- Beschluß: 12.04.2000

PrüA-Beschluß: 19.01.2000

FBR- Beschluß: 12.04.2000

Ozeanographie

PrüA-Beschluß: 19.01.2000

FBR- Beschluß: 12.04.2000

PrüA-Beschluß: 19.01.2000

FBR- Beschluß: 12.04.2000

Physik:
1) Experimentalphysik
2) Theoretische Physik

PrüA-Beschluß: 27.10.1999

FBR-Beschluß: 28.10.1998

PrüA-Beschluß: 19.01.2000

FBR-Beschluß: 28.10.1998

Rechtswissenschaft
1) Zivilrecht
2) Öffentliches Recht
3) Strafrecht

PrüA-Beschluß: 05.02.2000

FBR- Beschluß: 12.04.2000

PrüA-Beschluß: 05.02.2000

FBR- Beschluß: 12.04.2000

 

 

Biologie

Kommissionsvorsitzender: Page

Im Grund- sowie im Hauptstudium werden 2 Fachrichtungen angeboten: 1) Naturschutz, und 2) Neurobiologie. Auf besonderen Antrag können weitere Fachrichtungen (zB Molekularobiologie) mit besonderer Begründung beantragt werden.

1) Biologie mit Fachrichtung Naturschutz:

Grundstudium:

Lehrveranstaltungen

Vorlesung

Praktikum

 

SWS

SWS

VL Allgemeine Biologie (zukünftige Vorlesung *)

4

 

Einführung in die Zoologie für Nebenfächler

 

5

VL Einführung in die Tierphysio-logie

3

 

Summe 12 SWS

7 (6)

5

 

Leistungsnachweise: Ein unbenoteter Praktikumsschein

Prüfungsleistungen: 1 mündliche Prüfung (20 Minuten)

über die Vorlesungen

Bemerkungen: *) Ersatzweise bis zum Angebot dieser neuen

Vorlesung die VL Einführung in die Zoologie (3 SWS).

Dann beträgt die Stundenzahl übergangsweise nur 11 SWS.

Hauptstudium

Lehrveranstaltungen

Vorlesung

Praktikum

 

SWS

SWS

Tierphysiologisches Praktikum

 

5

 

 

 

Humanbiologie:

 

 

VL Einführung in die Humanbiologie

2

 

Humanbiologisches Praktikum

 

4

Neurobiologie:

VL Kogitive Neurobiologie

 

2

 

Summe 13 SWS

4

9

Leistungsnachweise: 2 unbenotete Praktikumsscheine

Prüfungsleistungen: 1 mündliche Prüfung 30 Minuten)

über den Stoff der Vorlesungen

Bemerkungen: Die biologische Praktika werden im Fachbereich Biologie mit einem Arbeitsaufwand von 50% gegenüber typischen Seminaren/ Vorlesungen angesetzt. Deshalb erscheint eine leicht erhöhte Stundenzahl akzeptabel, die sich aufgrund der vorgegebenen LV-Stundenzahlen so ergeben (kein spezielles Informatiker-Angebot). Bei entsprechendem Angebot sollten zukünftig LVs im Bereich Neurobiologie ausgeweitet werden (zu Lasten des tierphysio-logischen Praktikums)

2) Biologie mit Fachrichtung Neurobiologie:

Grundstudium

 

Vorlesung

Praktikum

 

SWS

SWS

Allgemeine Biologie (zukünftige Vorlesung *)

4

 

Einführung in die Zoologie für Nebenfächler/

altern. Einführung in die Botanik

 

5

4,5

Einführung in die Ökologie

2

 

Biologische Grundlagen des Naturschutzes

2

 

Summe 12,5 (13) SWS

8

4,5/5

Leistungsnachweise: Ein unbenoteter Praktikumsschein

Prüfungsleistungen: 1 mündliche Prüfung (20 Minuten)

zum Stoff der Vorlesungen.

Bemerkungen: *) Übergangsweise bis zum Angebot der neuen Vorlesung: Alternativ Einführung in die Botanik (3 SWS VL) oder Einfuehrung in die Zoologie (3 SWS VL).Dann beträgt die Stundenzahl 11,5 bzw. 12 SWS

 

Hauptstudium

 

Vorlesung/ Seminar

Praktikum

 

SWS

SWS

Se Biologische Grundlagen des Naturschutzes

2

 

Ökologisch-ethologisches Praktikum

 

4

VL Umweltschutz

2

 

Ökologisch-naturschützerisches Nebenfachpraktikum

 

6

Summe 14 SWS

4

10

Zulassungsvoraussetzungen: 1 Teilnahmebestätigung

für das Seminar

Leistungsnachweise: Zwei unbenotete Praktikumsscheine

Prüfungsleistungen: 1 mündliche Prüfung (30 Minuten)

zum Stoff der Vorlesung und des Seminars.

Bemerkungen: Die Vorlesung und das Seminar sind für die Spezialisierung einschlägig und daher unverzichtbar.Die biolo-gischen Praktika werden im Fachbereich Biologie mit einem Ar-beitsaufwand von 50% gegenüber typischen Seminaren/ Vorlesun-gen angesetzt. Deshalb erscheint eine leicht erhöhte Stunden-zahl akzeptabel, die sich aufgrund der vorgegebenen LV-Stundenzahlen so ergibt (kein spezielles Informatiker-Angebot).

Status: Der FBR Informatik hat die ursprünglich vorgeschlagenen Regelungen zum Grundstudium auf seiner 198. Sitzung am 13.1.1999 beschlossen. Der PrüA hat im Kontakt mit der EF-Kommission eine modifizierte Fassung am 5.4.2000 beschlossen; diese wird dem FBR Informatik am 12.4.2000 zur Beschlußfassung vorgelegt.

Frage: FBR Biologie hat zugestimmt.

 

Chemie

Kommissionsvorsitzender: Lehmann / Rauscher

Grundstudium: Beginn im Sommersemester

Es stehen 2 Möglichkeiten (I,II) zur Auswahl:

Alternative

Lehrveranstaltung

SWS

I

Chemie für Physiker, Mineralogen und Geologen

3V

 

Instrumentelle Analytik für Studierende mit Nebenfach Chemie

1V

 

Chemisches Praktikum für Studierende der Physik, Mineralogie und Geologie

8Pr

II

Einführung in die Chemie

4V

 

Chemisches Praktikum für Studierende der Physik, Mineralogie und Geologie

8Pr

Summe

Jeweils

12

Fachprüfung "Ergänzungsfach Chemie":

Leistungsnachweis:

unbenoteter Leistungsnachweis zum Praktikum (erfolgreiche Teilnahme)

Prüfungsleistung:

mündliche Prüfung zu den Themen der besuchten Lehrveranstaltungen (20 Min.)

Hauptstudium:

Bei den Inhalten des Hauptstudiums sollten Vorerfahrungen, Neigungen und spätere Berufswünsche der Studierenden berücksichtigt werden. Anlaufstelle für die Auswahl der konkreten Lehrveranstaltungen ist der Fachbereichsplaner Chemie (Herr Dietrich Helling, Tel.: 428 38 -3152), der zu Beginn des HS mit dem/der Studierenden und dem ins Auge gefaßten Betreuer bzw. Betreuerin einen verbindlichen, individuellen Studienplan im Umfang von 12 SWS aufstellt, der dem Vorsitzenden des PrüfA Informatik zur Genehmigung vorgelegt wird.

Beispielsweise könnte folgende Aufteilung gewählt werden:

  1. Theoretische Lehrveranstaltungen im Umfang von 4-6 SWS
  2. Praktische bzw. methodische Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung auf das Schwerpunktpraktikum im Umfang von 2-4 SWS
  3. Schwerpunktpraktikum (Arbeit an einem kleinen Projekt innerhalb einer Forschungsgruppe des FB Chemie) im Umfang von etwa 4 Wochen (ca. 4-6 SWS)

Fachprüfung "Ergänzungsfach Chemie":

Leistungsnachweis: keine

Prüfungsleistung: mündliche Prüfung (30 Min.)

Status: Der FBR Informatik hat die Regelungen zum Grundstudium auf seiner 197. Sitzung am 25.11.98 beschlossen. Laut Protokoll wurde über den vorgelegten Plan zum Hauptstudium noch nicht abgestimmt. Der PrüA hat im Kontakt mit der EF-Kommission dieser Regelung (einschliesslich Hauptstudium) am 19.1.2000 nachträglich zugestimmt

Frage: Zustimmung des FBR Chemie?

 

Erziehungswissenschaften

Kommissionsvorsitzende: Schefe

Grundstudium:

Lehrveranstaltungen

SWS

Eine einführende Lehrveranstaltung zur Allgemeinen Erziehungswissenschaft (z.B. "Grundbegriffe, Theorien und Methoden der Erziehungswissenschaft")

2V

Eine einführende Lehrveranstaltung zum Themenbereich "Bildung und Gesellschaft"

2V

Eine einführende Lehrveranstaltung zur Pädagogischen Psychologie

2V

Eine einführende Lehrveranstaltung zu Theorien pädagogischer Institutionen und institutioneller Lehr/Lernprozesse

2V

Wwei weitere einführende Lehrveranstaltungen zu Themen eigener Wahl

4V

Summe:

12

Leistungsnachweise: zwei (unbenotete) Leistungsnachweise aus einführenden Lehr-

Veranstaltungen, darunter eine aus der Allgemeinen Erziehungs-

Wissenschaft sowie eine Lehrveranstaltung weitere nach Wahl.

Prüfungsleistungen: eine mündliche Prüfung (20 Minuten) zum

Hauptstudium:

Lehrveranstaltungen

SWS

Drei weiterführende Lehrveranstaltungen zur Medienpädagogik sowie zu Lernprozessen einschließlich ihrer didaktischen Planung und Gestaltung

6V

Eine weiterführende Lehrveranstaltung zur Erwachsenenbildung/beruflichen Weiterbildung

2V

Zwei weiterführende Lehrveranstaltungen zu anderen Bereichen der Erziehungswissenschaft, davon mindestens eine zur Allgemeinen Erziehungswissenschaft (4 SWS)

4V

Summe:

12

 

 

 

 

Leistungsnachweise: zwei Leistungsnachweise aus weiter-

führenden Lehrveranstaltungen, darunter einer aus dem Bereich der Allgemeinen Erziehungswissenschaft. Einer dieser Leistungsnachweise muss auf der Basis einer schriftlichen Hausarbeit im Umfang von 15-25 Seiten erworben worden sein. Das Thema für diese Ausarbeitung kann in Anbindung an die Themenstellung einer Lehrveranstaltung oder in freier Themenwahl nach Absprache mit einem/r hauptamtlich Lehrenden des Fachbereichs Erziehungswissenschaft bestimmt werden. Das Thema dieser schriftlichen Ausarbeitung wird von dem/der Lehrenden auf dem Leistungsnachweis bescheinigt.

Prüfungsleistungen: eine mündliche Prüfung (30 Minuten).

Anmerkung: die EF-Kommission hat ein Wahlmöglichkeit zwischen

mündlicher Prüfung und Klausur (2-Stunden) vorgesehen. Dies ist mit der DPO nicht vereinbar.

Status: Der FBR Informatik hat dem Studienplan auf seiner 201. Sitzung am 19.5.99 zugestimmt. Eine Neuvorlage zu den Prüfungsleistungen steht noch aus. Der PrüA hat die vorgeschlagenen Regelungen am 19.10.1999 behandelt und dazu Hinweise auf offene Fragen an die Kommission gesandt; eine Antwort steht aus.

Frage: Status der Behandlung im FB Erziehungswissenschaften?

 

 

Geographie

Kommissionsvorsitzender: Page

Grundstudium: Beginn im Sommersemester

Veranstaltungstitel

Vorlesung/ Seminar

Übungen/

Praktika

Tur-nus

 

SWS

SWS

 

VL Einführung in die Allgemeine Geographie

4

 

SS/WS

Unterseminar Physische Geo graphie

2

 

SS/WS

Unterseminar Anthropogeographie

2

 

SS/WS

Mittelseminar Physische Geographie oder

2

 

SS/WS

Mittelseminar Anthropogeographie

2

 

SS/WS

Einf. i.d. Kartographie

2

 

SS/WS

Kartographische Übung I

 

1

SS/WS

Summe 12 SWS

12

1

 

 

Leistungsnachweise/ Prüfungen:

1 unbenoteter Seminarschein für ein Unterseminar

1 mündliche Vordiplomsprüfung (20 min) über den Stoff der beiden Vorlesungen

 

Hauptstudium

Veranstaltungstitel

Vorlesung/ Seminar

Übungen/

Praktika

Tur-nus

 

SWS

SWS

 

VL Spezielle Geographie

4

 

SS/WS

Seminar Methoden der Geo graphie

Üb./ Praktikum Methoden

2

 

2

SS/WS

Seminar in Themenschwer-punkt*)

2

 

SS/WS

Üb./ Praktikum Themen-schwerpunkt*)

 

2

SS/WS

Summe 12 SWS

8

4

 

*) z.Zt. sind für den FB Informatik folgende Schwerpunkte vorgesehen: Umwelt/Geoökologie, Wirtschaft; auf Antrag können weitere Schwerpunkte aus der Geographie gesetzt werden.

Leistungsnachweise/ Prüfungen:

Je 1 unbenoteter Seminar-/ Übungs-/ Praktikumsschein aus den Bereichen Methoden der Geographie und Themenschwerpunkt

1 mündliche Vordiplomsprüfung (20 min) über den Stoff der Vorlesungen Spezielle Geographie sowie zum Themenschwerpunkt (ohne Stoff der Leistungsnachweise)

Status: Der FBR Informatik hat die Regelungen zum Grundstudium auf seiner 199. Sitzung am 3.3.99 beschlossen. Der PrüA hat im Kontakt mit der EF-Kommission eine modifizierte Fassung am 5.4.2000 beschlossen; diese wird dem FBR Informatik am 12.4.2000 zur Beschlußfassung vorgelegt.

Frage: FBR Geowissenschaften hat zugestimmt.

 

 

Mathematik

Kommissionsvorsitzender: Neumann

Grundstudium: Beginn im Wintersemester

Hinweis: Für Studierende mit dem Ergänzungsfach Mathematik entfallen die Lehrver-anstaltungen M2 und M3 sowie die zugehörige mündliche Prüfung! Die folgende Tabelle listet alle Veranstaltungen auf, die im Zyklus "Mathematische Grundlagen der Informatik" und im Ergänzungsfach Mathematik im Grundstudium belegt werden müssen.

Semester

Lehrveranstaltung

SWS

1.

Mathematik I für InformatikerInnen (M1)

4V+2Ü

Lineare Algebra + Analytische Geometrie I

3V+2,5Ü

2.

Lineare Algebra + Analytische Geometrie II

3V+2,5Ü

3.

Analysis I

3V+2,5Ü

4.

Analysis II

3V+2,5Ü

Mathematik IV für InformatikerInnen (M4 - Stochastik)

4V+2Ü

Fachprüfung "Mathematische Grundlagen der Informatik":

Leistungsnachweise:

  1. Übungsschein "Lineare Algebra + Analytische Geometrie I" oder "Lineare Algebra + Analytische Geometrie II"
  2. Übungsschein M4

Prüfungsleistungen:

    1. Klausur M1
    2. Mündliche Prüfung über den Stoff "Lineare Algebra + Analytische Geometrie I" und "Lineare Algebra + Analytische Geometrie II"; sie ersetzt nur für Studierende mit dem Ergänzungsfach Mathematik die mündliche Prüfung M2 und M3 und gilt zusammen mit der Note in M1 als Note für die Fachprüfung "Mathematische Grundlagen der Informatik".

Hauptstudium: (Vorlage vom 5.4.2000):

Es werden folgende Fachrichtungen (Schwerpunkte) vorgeschlagen:

  1. Reine Mathematik
  2. Angewandte Mathematik
  3. Mathematische Stochastik

Der/Die Studierende kann in Absprache mit einem Prüfer/einer Prüferin der jeweiligen

Fachrichtung ein Lehrangebot im Umfang von 12 SWS zusammenstellen.

Leistungsnachweis: wahlweise ein Übungsschein oder ein Seminarschein

Prüfungsleistung: mündliche Prüfung (30 Min.) über den Stoff

der gewählten Fachrichtung in Absprache mit dem Prüfer/der Prüferin.

Anmerkung: der PrüA hat die EF-Kommission gebeten, einen Modellvorschlag

für die drei Fachrichtungen/Schwerpunkte vorzulagen.

Status: Der FBR Informatik hat die Regelungen zum Grundstudium auf seiner 197. Sitzung am 25.11.98 beschlossen. Der Prüfungsausschuß hat nachträglich zugestimmt. Dem Vorschlag zum Hauptstudium (vorgelegt am 5.4.2000) hat der PrüA am 5.4.2000 zugestimmt; diese wird dem FBR Informatik am 12.4.2000 zur Beschlußfassung vorgelegt.

Frage: Zustimmung des FBR Mathematik?

Meteorologie

Kommissionsvorsitzender: Page

Grundstudium: Beginn im Sommersemester (2. Studiensemester)

 

Veranstaltungstitel

Vorlesung/ Seminar

Übungen/

Praktika

Turnus

 

SWS

SWS

 

VL Einführung in die Meteorologie I

2

 

SS

Übungen zur Einführung in die Meteorologie I

 

2

SS

VL Einführung in die Meteorologie II

2

 

WS

Übungen zur Einführung in die Meteorologie II

 

2

WS

Hydrodynamik

2

 

SS

Übungen zur Hydrodynamik

 

2

SS

Summe 12 SWS

6

6

 

Leistungsnachweise/ Prüfungen:

1 unbenoteter Übungsschein für die Übung Hydrodynamik; 1 mündliche Vordiplomsprüfung über die 2 Vorlesungen Einführung in die Meteorologie I, II (20 min)

Hauptstudium

Im Hauptstudium werden drei Fachrichtungen nach Wahl angeboten:

    1. Theoretische Meteorologie
    2. Allgemeine und Experimentelle Meteorologie
    3. Technische Meteorologie

Diese sind als Vorschläge zu sehen. Es können andere Kombinationen in Abstimmung mit ProfessorInnen des Instituts zusammen gestellt werden.

 

Veranstaltungstitel

Vorlesung/ Seminar

Übungen/

Praktika

Turnus

 

SWS

SWS

 

Schwerpunkt Theoretische Meteoro-logie:

VL Theoretische Meteorologie I

 

 

2

 

 

 

WS

Übungen zur Theoretischen Meteoro-logie I

2

WS

VL Theoretische Meteorologie II

2

 

SS

Übungen zur Theoretischen Meteorologie II

 

2

SS

Weitere Wahlveranstaltungen

4

 

 

(z.B. Klimamodellierung)

Hauptstudium, Fortsetzung

Veranstaltungstitel

Vorlesung/ Seminar

Übungen/

Praktika

Turnus

SWS

SWS

Alt. Schwerpunkt Allgemeine und Experimentelle Meteorologie:

VL Strahlung in der Atmosphäre

 

2

 

 

WS

VL Wolkenphysik

Übungen zu Strahlung und Wolkenphysik

2

2

WS

WS

VL Thermodynamik in der Atmosphäre

Übungen zur Thermodynamik in der Atmosphäre

2

2

SS

SS

Weitere Wahlveranstaltungen

(z.B. Fernerkundung)

4

 

 

Alt. Schwerpunkt Technische Meteo-rologie:

VL Turbulenz und Grenzschicht

 

2

 

 

WS

Übungen Turbulenz und Grenzschicht

2

WS

VL Mesoskalige Modelle

2

 

WS

Weitere Wahlveranstaltungen

(z.B. Luftschadstoffe)

 

6

 

 

 

Summe 12 SWS

10

2

 

 

Leistungsnachweise: 2 unbenotete Übungsscheine

(ersatzweise Seminarschein)

Prüfungsleistungen: 1 mündliche Hauptdiplomsprüfung

über 2 Vorlesungen (30 min)

Status: Der FBR Informatik hat die Regelungen zum Grundstudium auf seiner 199. Sitzung am 3.3.99 beschlossen (Nachfrage zu Übungen). Der PrüA hat im Kontakt mit der EF-Kommission eine modifizierte Fassung am 5.4.2000 beschlossen; diese wird dem FBR Informatik am 12.4.2000 zur Beschlußfassung vorgelegt.

Frage: FBR Geowissenschaften hat zugestimmt.

Ozeanographie

Kommissionsvorsitzender: Page

Grundstudium:Beginn im Sommersemester

Grundstudium

Veranstaltungstitel

Vorlesung/ Seminar

Übungen/

Praktika

Turnus

 

SWS

SWS

 

VL Allgemeine Meereskunde

4

 

SS / WS

Seminar zur Allgemeinen Meereskunde

2

 

WS / SS

VL Einführung in die Hydrodynamik

2

 

WS

Übungen zur Hydrodynamik

 

2

WS

Apparatives Praktikum für Anfänger

 

2

WS / SS

Summe 12 SWS

8

4

 

Leistungsnachweise: 1 Seminarschein oder 1 unbenoteter Übungs-/ Praktikumsschein

nach Wahl aus den o.g. Übungen/ Praktikum

Prüfungsleistungen: 1 mündliche Vordiplomsprüfung über die beiden Vorlesungen (20 min)

 

Hauptstudium

 

Veranstaltungstitel

Vorlesung/ Seminar

Übungen/

Praktika

Turnus

 

SWS

SWS

 

VL Fernerkundung des Meeres I

2

 

SS

VL Fernerkundung des Meeres II

2

 

WS

VL Regionale Ozeanographie I

2

 

SS

Übungen zur Regionalen Ozeanographie I

 

2

WS

4 SWS Wahlveranstaltung (VL, Se )

4

 

SS/WS

Summe 12 SWS

10

2

 

 

Als Wahlveranstaltungen bieten sich je nach Informatikprofil an:

Fernerkundung, Modellierung, Maritimer Umweltschutz

Leistungsnachweise: 1unbenoteten Übungsschein zur Übung Regionale Ozeanograhie

sowie 1 weiterer Seminarschein nach Wahl

Prüfungsleistungen: 1 mündliche Hauptdiplomsprüfung

über die 3 angebenen Vorlesungen (30 min)

Status: Der FBR Informatik hat die Regelungen zum Grundstudium auf seiner 199. Sitzung

am 3.3.99 beschlossen (Nachfrage zu Übungen). Der PrüA hat im Kontakt mit der EF-Kommission eine modifizierte Fassung am 5.4.2000 beschlossen; diese wird dem FBR Informatik am 12.4.2000 zur Beschlußfassung vorgelegt.

Frage: FBR Geowissenschaften hat zugestimmt.

 

Physik

Kommissionsvorsitzender: Wolfinger

Grundstudium: 1. Variante: Schwerpunkt Experimentalphysik

Lehrveranstaltung

SWS

Experimentalphysik I (einschl. Übungen)

4V+2Ü

Experimentalphysik II (einschl. Übungen)

4V+2Ü

Summe

12

Leistungsnachweis(e): 1 Übungsschein

(wahlweise für die Übungen zu Experimentalphysik I oder II)

Prüfungsleistungen: mündliche Prüfung (20 min. Dauer)

Grundstudium: 2. Variante: Schwerpunkt Theoretische Physik

(mit deutlichem zeitl. Mehraufwand)

Lehrveranstaltung

SWS

Physik I (einschl. Übungen)

4V+3Ü

Physik II (einschl. Übungen)

4V+3Ü

Sinnvolle Ergänzung: Belegung der zugehörigen

Mathematischen Ergänzungen

 

Summe

14

Leistungsnachweis(e): 1 Übungsschein

(wahlweise für die Übungen zu Physik I oder II)

Prüfungsleistungen: mündliche Prüfung (20 min. Dauer)

 

Hauptstudium, 1. Variante: Schwerpunkt Experimentalphysik

Lehrveranstaltung

SWS

Physik III (einschl. Übungen)

4V+2Ü

Physikalisches Praktikum für InformatikerInnen

(als Teilmenge des "Physikalischen Praktikums

für Naturwissenschaftler"

2 P

Vorlesungen aus Anwendungen der Physik im Umfang

von mindestens 4 SWS (z.B. Elektronik I; Physik des

Lasers; Statistische und numerische Methoden der

Datenauswertung I; u.ä.]

4 V

Summe

12

Leistungsnachweis(e): 1 Teilnahmeschein (erfolgreiche Teilnahme)

für das Physikalische Praktikum

sowie 1 Übungsschein (unbenotet) zu Physik III-Übungen

Hauptdiplomprüfung: 30 min. mündliche Prüfung

 

 

 

Hauptstudium, 2. Variante: Schwerpunkt Theoretische Physik

Lehrveranstaltung

SWS

Physik III (einschl. Übungen)

4V+2Ü

Eine Vorlesung aus der Theoretischen Physik

4V+2Ü

Summe

12

Leistungsnachweise: 2 Übungsscheine (unbenotet) zu jeder Vorlesung

Hauptdiplomprüfung: 30 min. mündliche Prüfung

Bemerkungen:

Status: Der FBR Informatik hat diese Regelungen auf seiner 196. Sitzung am 28.10.98 beschlossen; der FBR Physik hat am geleichen Tag zugestimmt. Der Prüfungsausschusses hat diesen Regelungen nach Rücksprache mit der EF-Kommission am 19.1.2000 zugestimmt.

 

Rechtswissenschaften

Kommissionsvorsitzende: Fischer-Hübner (Brunnstein)

Im EF Rechtswissenschaften kann eine von drei Fachrichtungen (Schwerpunkten) gewählt werden:

  • 1) Zivilrecht
  • 2) Öffentliches Recht
  • 3) Strafrecht
  •  

    Grundstudium: Fachrichtung Zivilrecht:

    Lehrveranstaltung

    SWS

    Pflichtvorlesung Bürgerliches Recht, Allgemeiner Teil

    4V

    Begleitende Arbeitsgemeinschaft zu Bürgerliches Recht

    2S (KG)

    Pflichtvorlesung Schuldrecht, Allgemeiner Teil

    4V

    Begleitende Arbeitsgemeinschaft zu Schuldrecht

    2S (KG)

    Summe

    12

    (KG = Kleingruppe)

    Fachprüfung Vordiplom Zivilrecht:

    Zulassungsvoraussetzung (1): ein (unbenoteter) Schein nach Wahl

    zu einer der beiden begleitenden Arbeitsgemeinschaften

    Prüfungsleistungen (2):

    - Eine mündliche Prüfung (20 Minuten)

    zu Bürgerliches Recht, Allgemeiner Teil

    - Eine Klausur (2 Stunden) im Rahmen der begleitenden

    Arbeitsgemeinschaft zu Schuldrecht, schwerpunktmäßig

    zu Schuldrecht - Allgemeiner Teil, jedoch auch zu

    Bürgerliches Recht - Allgemeiner Teil

     

    Grundstudium: Fachrichtung Öffentliches Recht:

    Lehrveranstaltung

    SWS

    Pflichtvorlesung Staatsrecht I

    4V

    Begleitende Arbeitsgemeinschaft zu Staatsrecht I

    2S (KG)

    Pflichtvorlesung Staatsrecht II

    4V

    Begleitende Arbeitsgemeinschaft zu Staatsrecht II

    2S (KG)

    Summe

    12

    Fachprüfung Vordiplom Öffentliches Recht:

    Zulassungsvoraussetzung (1): ein (unbenoteter) Schein nach

    Wahl zu einer der beiden begleitenden Arbeitsgemeinschaften

    Prüfungsleistungen (2):

    - Eine mündliche Prüfung (20 Minuten) zu Staatsrecht I

    - Eine sog. Anfängerklausur (2 Stunden) im Rahmen der

    Vorlesung Staatarecht II, schwerpunktmäßig zu

    Staatsrecht II, jedoch auch zu Staatsrecht I

     

    Grundstudium: Fachrichtung Strafrecht:

    Lehrveranstaltung

    SWS

    Pflichtvorlesung Strafrecht I

    4V

    Übungen zu Strafrecht I

    Begleitende Arbeitsgemeinschaft zu Strafrecht I

    2S (KG)

    Pflichtvorlesung Strafrecht II

    3V

    Übungen zu Strafrecht II

    Begleitende Arbeitsgemeinschaft zu Strafsrecht II

    2S (KG)

    Summe

    13

    Fachprüfung Vordiplom Strafrecht:

    Zulassungsvoraussetzung (1): ein (unbenoteter) Schein nach Wahl

    zu einer der beiden begleitenden Arbeitsgemeinschaft oder

    zu den Übungen Strafrecht III

    Prüfungsleistungen (2):

    - Eine mündliche Prüfung (20 Minuten) zu Strafrecht I

    - Eine sog. Anfängerklausur (2 Stunden) zu

    zu Strafrecht II, jedoch auch Strafrecht I

    Hauptstudium: Fachrichtung Zivilrecht:

    Lehrveranstaltung

    SWS

    Pflichtvorlesung Schuldrecht, Besonderer Teil

    3V

    Übungen zu Schuldrecht, Besonderer Teil

    Begleitende Arbeitsgemeinschaft zu Schuldrecht

    2S (KG)

    Veranstaltungen im Pflichtfachbereich des Bürgerlichen Rechts oder einem zugeordneten (juristischen) Wahlschwerpunkt im Umfang von mindestens

     

    5V

    Summe

    12

    Fachprüfung Diplom Zivilrecht:

    Zulassungsvoraussetzung (1): ein (unbenoteter) Schein nach Wahl

    zu der begleitenden Arbeitsgemeinschaft oder zu der

    Übung Schuldrecht

    Prüfungsleistung (1): eine mündliche Prüfung (30 Minuten) zum

    Inhalt der nachgewiesenen Lehrveranstaltungen

     

    Hauptstudium: Fachrichtung Öffentliches Recht:

    Lehrveranstaltung

    SWS

    Pflichtvorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht

    4V

    Begleitende Arbeitsgemeinschaft zu Allgemeines Verwaltungsrecht

    2S (KG)

    Pflichtvorlesung Europarecht

    2V

    Veranstaltungen im Pflichtfachbereich des Öffentlichen Rechts oder einem zugeordneten (juristischen) Wahlschwerpunkt im Umfang von mindestens

     

    4V

    Summe

    12

    Fachprüfung Diplom Öffentliches Recht:

    Zulassungsvoraussetzung (1): ein (unbenoteter) Schein zu der

    begleitenden Arbeitsgemeinschaft

    Prüfungsleistung (1): eine mündliche Prüfung (30 Minuten) zum

    Inhalt der nachgewiesenen Lehrveranstaltungen

     

    Hauptstudium: Fachrichtung Strafrecht:

    Lehrveranstaltung

    SWS

    Pflichtvorlesung Strafrecht III

    3V

    Pflichtvorlesung Strafrecht IV

    2V

    Begleitende Arbeitsgemeinschaft

    2S (KG)

    Veranstaltungen im Pflichtfachbereich des Strafrechts oder einem zugeordneten (juristischen) Wahlschwer-punkt im Umfang von mindestens

     

    5V

    Summe

    12

    Fachprüfung Diplom Strafrecht:

    Zulassungsvoraussetzung (1): ein (unbenoteter) Schein zu der

    begleitenden Arbeitsgemeinschaft

    Prüfungsleistung (1): eine mündliche Prüfung (30 Minuten) zum

    Inhalt der nachgewiesenen Lehrveranstaltungen