Grundschutzanforderungen (Netzbetrieb) (1)
Abhörsichere Übertragungsmedien “Transportkontrolle”
- abstrahlungsarme, unzugängliche Übertragungsmedien
Abteilungsbezogene Subnetze “Transportkontrolle”
- physikalische Netzstruktur den Abteilungen anpassen
- Übergang zwischen den Netzen nur für bestimmte Daten erlaubt
- dezentrale Administration des Gesamtnetzes
- logische Struktur: Domainkonzept
Punkt-zu-Punkt Verbindung
- Daten nur zwischen Absender und Empfänger verfügbar, nicht in allen Netzsegmenten (Broadcasting)
Authentisierung der Netzteilnehmer
- Identität auch während der Verbindung überprüfbar
- kein Mehrfaches Einloggen, sondern fälschungssichere Übermittlung der lokalen Authentisierung