Grundschutzanforderungen (Netzbetrieb) (2)
Aufgabenbezogene Nutzung des Netzes
- nur Benutzung der benötigten Netzdienste erlauben
Bildung von Prüfsummen
- Integritätsprüfungen der übertragenen Daten
- Prüfsumme selbst muß vor Manipulation werden, z.B. durch Verschlüsselung oder digitaler Signatur
Digitale Signatur wird duch PublicKey-Verfahren realisiert. Für das zu übermittelnde Dokument wird eine Bitfolge errechnet, welche vom Unterzeichner mit dem geheimen Schlüssel codiert und übertragen wird. Der Empfänger entschlüsselt diese mit dem nicht-geheimen Schlüssel und vergleicht diese mit der ebenfalls berechneten Bitfolge.